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   LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2021 - 26 Ta (Kost) 6052/21   

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LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2021 - 26 Ta (Kost) 6052/21 (https://dejure.org/2021,16116)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.05.2021 - 26 Ta (Kost) 6052/21 (https://dejure.org/2021,16116)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Mai 2021 - 26 Ta (Kost) 6052/21 (https://dejure.org/2021,16116)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 40 ; GKG § 30 ; GKG § 68 ; ZPO § 308
    Keine Berücksichtigung unechter Hilfsanträge bei Festsetzung von Gebührenstreitwert; Maßgeblichkeit des Klageantrags für Streitwertbemessung; Unbeachtlichkeit irrtümlicher gerichtlicher Entscheidungen bei Streitwert; Kostenrechtliche Bewertung von ...

  • rechtsportal.de

    GKG § 40 ; GKG § 30 ; GKG § 68 ; ZPO § 308
    Unbeachtlichkeit von echten oder unechten Hilfsanträgen bei Streitwertbemessung; Keine Erhöhung des Streitwerts bei irrtümlicher Entscheidung des Gerichts über Hilfsantrag; Maßgeblichkeit der Parteianträge für Streitwertbestimmung; Berücksichtigung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unbeachtlichkeit von echten oder unechten Hilfsanträgen bei Streitwertbemessung; Keine Erhöhung des Streitwerts bei irrtümlicher Entscheidung des Gerichts über Hilfsantrag; Maßgeblichkeit der Parteianträge für Streitwertbestimmung; Berücksichtigung des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.09.2019 - 26 Ta 6012/19

    Streitwert bei unbeziffertem Leistungsantrag (Nachteilsausgleich) - keine

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2021 - 26 Ta 6052/21
    Der Kündigungsschutzantrag war dabei mit einem Vierteljahreseinkommen zu berücksichtigen und der Auskunftsantrag mit einem halben Bruttoeinkommen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 6. September 2019 - 26 Ta (Kost) 6012/19, Rn. 33), der allgemeine Feststellungsantrag hat den Streitwert nicht erhöht.

    Der Umstand, dass ein solches Vorgehen prozesskostenhilferechtlich als mutwillig eingestuft wird (dazu LAG Berlin 29. November 2005 - 17 Ta 1981/05), ist bei der Streitwertbemessung nicht zu berücksichtigen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 6. September 2019 - 26 Ta (Kost) 6012/19, zu II 1 d der Gründe; zum Ganzen: LAG Berlin-Brandenburg 17. Dezember 2020 - 26 Ta (Kost) 6098/20, Rn. 8).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2020 - 26 Ta 6098/20

    Kostenrechtliche Bewertung eines Weiterbeschäftigungsantrages

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2021 - 26 Ta 6052/21
    Zur kostenrechtlichen Bewertung eines Weiterbeschäftigungsantrags (Fortführung zu LAG Berlin-Brandenburg 17. Dezember 2020 - 26 Ta (Kost) 6098/20).(Rn.9).

    Der Umstand, dass ein solches Vorgehen prozesskostenhilferechtlich als mutwillig eingestuft wird (dazu LAG Berlin 29. November 2005 - 17 Ta 1981/05), ist bei der Streitwertbemessung nicht zu berücksichtigen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 6. September 2019 - 26 Ta (Kost) 6012/19, zu II 1 d der Gründe; zum Ganzen: LAG Berlin-Brandenburg 17. Dezember 2020 - 26 Ta (Kost) 6098/20, Rn. 8).

  • BAG, 17.12.2015 - 2 AZR 304/15

    ("Vorsorgliche" Änderungskündigung - Auslegung des Klageantrags

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2021 - 26 Ta 6052/21
    Eine erstinstanzliche Entscheidung über Hilfsanträge ist für die Berechnung des erstinstanzlichen Gebührenstreitwerts unerheblich, wenn in einer Rechtsmittelinstanz letztlich den Hauptanträgen stattgegeben wird (vgl. BAG 21. Januar 2021 - 6 AZR 126/20; 17. Dezember 2015 - 2 AZR 304/15, Rn. 30; BGH 13. September 2016 - VII ZR 17/14, Rn. 18, mwN).(Rn.7).

    Sowohl das BAG (21. Januar 2021 - 6 AZR 126/20; 17. Dezember 2015 - 2 AZR 304/15, Rn. 30) als auch der BGH (13. September 2016 - VII ZR 17/14, Rn. 18, mwN) haben sich der auch hier vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach es letztlich nicht entscheidend darauf ankommt, inwieweit in den Instanzen Arbeit aufgewandt worden ist, um zu einem (aus Sicht der letzten Instanz unrichtigen) Ergebnis zu gelangen.

  • BGH, 13.09.2016 - VII ZR 17/14

    Zivilprozess: Gegenstandslosigkeit der Abweisung eines Hilfsantrages nach der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2021 - 26 Ta 6052/21
    Eine erstinstanzliche Entscheidung über Hilfsanträge ist für die Berechnung des erstinstanzlichen Gebührenstreitwerts unerheblich, wenn in einer Rechtsmittelinstanz letztlich den Hauptanträgen stattgegeben wird (vgl. BAG 21. Januar 2021 - 6 AZR 126/20; 17. Dezember 2015 - 2 AZR 304/15, Rn. 30; BGH 13. September 2016 - VII ZR 17/14, Rn. 18, mwN).(Rn.7).

    Sowohl das BAG (21. Januar 2021 - 6 AZR 126/20; 17. Dezember 2015 - 2 AZR 304/15, Rn. 30) als auch der BGH (13. September 2016 - VII ZR 17/14, Rn. 18, mwN) haben sich der auch hier vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach es letztlich nicht entscheidend darauf ankommt, inwieweit in den Instanzen Arbeit aufgewandt worden ist, um zu einem (aus Sicht der letzten Instanz unrichtigen) Ergebnis zu gelangen.

  • LAG Berlin, 29.11.2005 - 17 Ta 1981/05

    Unbedingte Klage auf vorläufige Weiterbeschäftigung; mutwillige Rechtsverfolgung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2021 - 26 Ta 6052/21
    Der Umstand, dass ein solches Vorgehen prozesskostenhilferechtlich als mutwillig eingestuft wird (dazu LAG Berlin 29. November 2005 - 17 Ta 1981/05), ist bei der Streitwertbemessung nicht zu berücksichtigen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 6. September 2019 - 26 Ta (Kost) 6012/19, zu II 1 d der Gründe; zum Ganzen: LAG Berlin-Brandenburg 17. Dezember 2020 - 26 Ta (Kost) 6098/20, Rn. 8).
  • BGH, 27.09.1973 - VII ZR 10/72

    Erhöhung des Streitwertes bei Nichteintritt des Eventualfalls einer hilfsweise

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2021 - 26 Ta 6052/21
    Wäre für die Streitwertfestsetzung statt der Anträge der Umfang der ergangenen Entscheidung ausschlaggebend, so wären die Parteien uU zur Anfechtung der Entscheidung allein aus kostenrechtlichen Gründen gezwungen (vgl. BGH 27. September 1973 - VII ZR 10/72, zu II 2 a der Gründe; Schneider, MDR 1971, 437, 438; Frank, Anspruchsmehrheiten im Streitwertrecht, 1986, S. 31).
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2021 - 26 Ta 6052/21
    Davon ist auszugehen, wenn zur Begründung ausdrücklich auf die Unbedingtheit hingewiesen wird (so auch BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 240/19, Rn. 118).
  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 692/19

    Kündigung eines Flugbegleiters - Anwendbarkeit deutschen Rechts - § 18 BEEG als

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2021 - 26 Ta 6052/21
    In diesem Fall wird der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung während eines Kündigungsschutzverfahrens auch regelmäßig als unechter Hilfsantrag für den Fall des Obsiegens mit dem Bestandsschutzantrag ausgelegt, und zwar auch dann, wenn der Formulierung des Antrags der Hilfscharakter nicht unmittelbar zu entnehmen ist (vgl. BAG 7. Mai 2020 - 2 AZR 692/19, Rn. 62).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Ta 6092/19

    Streitwert bei unbeziffertem Leistungsantrag - Kündigungsschutzverfahren -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2021 - 26 Ta 6052/21
    a) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts ist bei einem unbedingt formulierten Antrag anzunehmen, dass dieser auch als solcher gewollt ist (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 4. Dezember 2015 - 17 Ta (Kost) 6104/15; 27. Juni 2018 - 26 Ta (Kost) 6092/18).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2015 - 17 Ta 6104/15

    Wertfestsetzung - unechter Hilfsantrag - Weiterbeschäftigungsanspruch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2021 - 26 Ta 6052/21
    a) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts ist bei einem unbedingt formulierten Antrag anzunehmen, dass dieser auch als solcher gewollt ist (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 4. Dezember 2015 - 17 Ta (Kost) 6104/15; 27. Juni 2018 - 26 Ta (Kost) 6092/18).
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